Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Juni 2025

 

1.         Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Die Vertragsbeziehungen zwischen Globe UAV GmbH (im Folgenden „Globe UAV“) und dem Kunden richten sich ausschließlich nach diesen Vereinbarungen (im Folgenden „AGB“). Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden oder Dritter werden von Globe UAV nicht anerkannt, sofern Globe UAV diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Das Unterlassen eines Widerspruchs gegen zusätzliche oder widersprüchliche Bedingungen des Kunden stellt keine Verzichtserklärung oder Zustimmung seitens Globe UAV dar. 

1.2. Die Rechteeinräumung aufgrund dieser AGB an den Kunden, umfasst ausdrücklich nicht auch die Rechteeinräumung an solche Unternehmen, die verbundene Unternehmen des Kunden i.S.v. § 15 AktG darstellen.

1.3. Nach Maßgabe des Zusammenhangs schließen Wörter, die in der Einzahl stehen, die Mehrzahl ein und umgekehrt; im gleichen Sinne schließt die männliche Form eines Wortes die weibliche ein und umgekehrt.

2.         Vertragsgegenstand

2.1. Gegenstand des Vertrages ist die vertraglich vereinbarte Leistung gemäß dem vorliegenden und angenommen Angebot. Dies kann Hardware, Software und oder Dienstleistungen beinhalten.

2.2. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Globe UAV ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen und sonstiger Dritter zu bedienen.

2.3. Teillieferungen/-leistungen sind zulässig, sofern diese dem Auftraggeber zumutbar sind.

3.         Produktbeschaffenheit und Garantien

3.1. Soweit nicht anders vereinbart, ergibt sich die Beschaffenheit der Produkte ausschließlich aus den Produktspezifikationen/ technischen Spezifikationen der Globe UAV.

3.2. Eigenschaften von Mustern, Proben bzw. Produktabbildungen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich als Beschaffenheit des Produkts vereinbart worden sind.

3.3. Die Globe UAV verpflichtet sich, ihre vertraglich geschuldeten Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik zu erbringen. Die Globe UAV wird hierzu qualifiziertes Personal einsetzen.

3.4. Die Nutzung der SKYGATE Software in Verbindung mit spezifischen SKYGATE-fähigen Hardwareprodukte der Globe UAV setzt unter anderem die Verfügbarkeit von Mobilfunk und/ oder anderen Übertragungstechnologien voraus. Dies gilt auch für Hardware-Produkte mit gleicher Übertragungstechnologie. Die uneingeschränkte Verfügbarkeit dieser Technologien ist nicht durch Globe UAV zu gewährleisten. Es entstehen keine Ansprüche gegenüber Globe UAV.

3.5. Wenn aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen eine Anpassung des Produktes vorgenommen werden muss, ist Globe UAV für die Dauer der erforderlichen Anpassungsarbeiten von der Leistungspflicht befreit. Im Gegenzug ist der Kunde für diesen Zeitraum von der Zahlungspflicht befreit.

3.6.   Störungen des SKYGATE-Systems werden schnellstmöglich behoben.

4.         Nutzungsrechte für Soft- und Hardware

4.1. Mit Abschluss dieses Vertrages erhält der Kunde das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, auf die Vertragsdauer begrenzte Recht die SKYGATE Software und Hardware in Deutschland

    zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung seiner Flugvorhaben • zur Einrichtung und Pflege von Verbotszonen

    zur Genehmigung von Anträgen zu nutzen.

4.2.      Sofern nicht anderweitig vereinbart, ist die SKYGATE Software auf einem Gerät zu verwenden. Der an den Kunden vergebene Benutzername (Benutzer-ID) und das Kennwort des Kunden dürfen nicht gleichzeitig auf mehreren Geräten verwendet werden. Das Nutzungsrecht für ein Gerät darf nicht gleichzeitig auf verschiedenen Geräten geteilt oder verwendet werden.

4.3.      Dem Kunden ist Folgendes nicht gestattet:

    Die SKYGATE Software ganz oder teilweise direkt oder indirekt mit einem beliebigen Mittel und zu einem beliebigen Zweck runterzuladen, zu kopieren (ausgenommen einer Sicherungskopie), an Dritte zu verteilen, zu verkaufen, zu verleihen, verleasen oder zu vermieten, sofern dies nicht vorher schriftlich ausdrücklich von Globe UAV gestattet wurde.

    Die SKYGATE Software oder den Quellcode der SKYGATE Software ganz oder teilweise zu ändern, anzupassen, zu übersetzen oder mit anderer Computersoftware zu kombinieren, außer wenn dies ausdrücklich mit Globe UAV vereinbart wurde.

    Die SKYGATE Software in andere Computersoftware zu integrieren. Auch das Schreiben, Entwickeln oder Outsourcing der Entwicklung von abgeleiteter Software oder anderer auf der SKYGATE Software basierender Software ist dem Kunden nicht gestattet.

    In irgendeiner Form Hinweise, die Globe UAV an dem Produkt angebracht hat, um ihre Herkunft, die (Eigentums-)Rechte und Urheberschaft an dem Produkt auszuweisen, zu ändern oder zu entfernen.

    Die Sicherheitsmechanismen des Produktes auf irgendeine Weise zu entfernen oder zu umgehen.

    Das Produkt ohne die vorherige, ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von Globe UAV in anderer Form zu veröffentlichen und/oder zu reproduzieren und/oder zu ändern.

    Verarbeitete und aufbereitete (Roh-)Daten aus der SKYGATE Software zu extrahieren, zu speichern oder anderweitig zu verwenden. 

4.4.      Soweit nicht anders vereinbart, ist es dem Kunden untersagt, durch Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen des Produktes („Reverse Engineering“) die Konstruktion oder Funktionalität der Produkte zu ermitteln.

4.5.      Dem Kunden ist es ferner untersagt, ohne Zustimmung der Globe UAV Produkte zu dekompilieren, sofern dies das UrhG nicht ausdrücklich zulässt.

5.         Updates, Upgrades und Aktualisierungen

5.1. Mit dieser Vereinbarung erhält der Kunde kein Recht auf Upgrades oder Aktualisierungen des Produkts. Globe UAV kann jederzeit Upgrades oder Aktualisierungen anbieten oder zur Verfügung stellen. In diesem Fall gelten, soweit nicht anders vereinbart, die Regelungen dieser Vereinbarung. 

5.2.   Es steht dem Kunden frei, Upgrades oder Aktualisierungen nicht zu verwenden. Dadurch kann das Produkt Sicherheitsrisiken ausgesetzt sein, unbrauchbar oder instabil werden. Für Schäden, die infolge der Nichtverwendung von Upgrades oder Aktualisierungen entstehen, übernimmt Globe UAV keine Haftung.

5.3.   Globe UAV bietet Update und Upgrade Services an, die Soft- und Hardware auf dem aktuellen Stand halten und für größtmögliche Sicherheit sorgen.

 

6.         Links auf Websites Dritter, Internetverbindung

6.1. Die SKYGATE Software sowie die Globe UAV Online-Akademie kann Links und Funktionen auf Websites und Daten Dritter enthalten. Die Verfügbarkeit, der Inhalt der Websites oder Daten wird von Globe UAV nicht verwaltet, geprüft oder gewährleistet.

6.2. Spezifische Funktionen der SKYGATE Software und der Hardware sowie der Online Akademie erfordern eine ständige Internetverbindung. Die stationäre GCS erfordert zusätzlich eine permanente Stromversorgung. Der Kunde ist für die Bereitstellung der Internetverbindung und Stromversorgung verantwortlich und trägt sämtliche Kosten, die damit in Verbindung stehen. 

6.3. Globe UAV übernimmt keine Gewährleistung, dass die SKYGATE Software und die Online Akademie ohne Internetverbindung in einem bestimmten Umfang verwendet werden kann.

7.         Preise und Zahlungsbedingungen

7.1.   Es gelten die jeweils im Angebot ausgewiesenen Preise (netto). Umsatzsteuer wird geschuldet, soweit sie gesetzlich anfällt. Alle Preiskonditionen sind vertraulich zu behandeln.

7.2.   Die Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten, sondern werden gesondert ausgewiesen. 

7.3.    Die Bezahlung erfolgt auf wie ausgewiesen bei Auftragserteilung, vor Lieferung, auf Rechnung oder in Variation derer.

7.4.    Der Rechnungsbetrag wird mit Erhalt der Rechnung fällig.

7.5.   Ist eine Erbringung der Leistung nicht möglich, so kann Globe UAV vom Vertrag zurücktreten und muss die vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen. Globe UAV verpflichtet sich in diesem Falle, den Kunden unverzüglich über die Nichterfüllbarkeit zu informieren und eine gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden unverzüglich zurückzuerstatten. Ein Schadensersatzanspruch besteht in diesem Fall bei einfacher Fahrlässigkeit nicht.

8.         Leistungs-, Erfüllungs- und Nacherfüllungsort

Soweit nicht anders vereinbart, ist der Leistungs-, Erfüllungs- und Nacherfüllungsort der Sitz der Globe UAV.

9.         Lieferung, Gefahrübergang und Annahmeverzug

9.1. Die Lieferung der Hardware erfolgt ab Lager. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nicht anders vereinbart, ist Globe UAV berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

9.2. Dienstleistungen werden auf Basis der einzelvertraglichen Regelung dem Kunden zur Verfügung gestellt bzw. erbracht.

9.3. Nach Abschluss des Vertrags für Unterweisungen erhält der Kunde von Globe UAV einen Zugangscode zur Online-Akademie, der an die von ihm angegebene E-Mail -Adresse gesandt wird.

9.4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht spätestens mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

9.5. Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug oder wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so können ihm beginnend mit der Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung bei Globe UAV oder bei einem Dritten entstehenden Kosten berechnet werden.

10.      Lieferfristen

10.1. Lieferfristen gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung der Globe UAV als vereinbart. Sie gelten mit der fristgerechten Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Produkte ohne Verschulden der Globe UAV nicht rechtzeitig abgesendet werden können.

10.2. Bei Fristen und Terminen, die im Vertragsverhältnis ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet sind, kann der Kunde Globe UAV zwei Wochen nach deren Ablauf eine angemessene Frist zur Lieferung/Leistung setzen. Erst mit Ablauf dieser Nachfrist gerät Globe UAV in Verzug.

10.3. Fristen und Termine verlängern sich unbeschadet der Rechte von Globe UAV aus Verzug des Kunden um den Zeitraum, um den der Kunde seinen Verpflichtungen der Globe UAV gegenüber nicht nachkommt.

11.      Gewährleistung

11.1. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge behebt Globe UAV die Mängel im Wege der Nacherfüllung nach ihrer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache; dabei trägt die Globe UAV nur die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Kosten. Des Weiteren ist Globe UAV berechtigt, die Nacherfüllung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verweigern.

11.2. Der Kunde kann Rücktritt vom Vertrag oder Herabsetzung der Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen, jedoch frühestens nach erfolglosem Ablauf von zwei vom Kunden gesetzten angemessenen Fristen zur Nacherfüllung, es sei denn, die Fristsetzung zur Nacherfüllung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Im Falle des Rücktritts haftet der Kunde bei Vorsatz und jeder Fahrlässigkeit für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogene Nutzungen.

11.3. Alle Angaben über Produkte, insbesondere die in Angeboten und Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben, sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, als annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte zu verstehen. Sie sind keine Beschaffenheitsgarantie, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Produkte.

11.4. Wenn durch den Kunden oder in dessen Auftrag Betriebs- oder

Wartungsanweisungen der Globe UAV nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.

11.5. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Kunden – betr. der gelieferten Produkte – ist dessen insoweit ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten. Die Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Lieferung der Produkte. Die Frist beginnt unabhängig von der Kenntnis des Kunden von einem Mangel der Leistung ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens und auch nicht für Schadensersatz wegen Verletzung des Lebens, Körpers, der Gesundheit oder bei der Anwendbarkeit des ProdHaftG.

11.6. Globe UAV weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Vollständigkeit, Genauigkeit, Aktualität und Verfügbarkeit von GNSS-Daten (z. B. GPS, Galileo, GLONASS), Geodaten, Radardaten sowie sonstigen externen oder intern verarbeiteten Positions-, Navigations- oder Umgebungsdaten keine Gewähr übernommen wird.
Diese Datenquellen unterliegen systemimmanenten Einschränkungen, signaltechnischen Störungen, atmosphärischen Effekten sowie möglichen Fehlern in der Datenübermittlung, -verarbeitung oder -darstellung. Abweichungen, Latenzen oder Ausfälle können insbesondere in urbanen, ländlichen, gebirgigen oder gestörten Umgebungen auftreten.
Der Nutzer ist verpflichtet, die bereitgestellten Informationen vor ihrer Verwendung auf Plausibilität zu prüfen und eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und inwieweit diese als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden. Eine automatisierte oder alleinige Abstützung operativer oder sicherheitskritischer Prozesse auf diese Datenquellen erfolgt auf eigenes Risiko.
Eine Haftung von Globe UAV für Schäden, die aus der Nutzung, Fehlinterpretation oder unvollständigen Bereitstellung der genannten Daten entstehen, ist – mit Ausnahme von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer Verletzung zwingender gesetzlicher Vorschriften – ausgeschlossen.

11.7    Die in Globe UAV Systemen verbauten und/oder integrierten Sensoren, Assistenzsysteme und sonstigen unterstützenden Technologien (nachfolgend zusammenfassend „Assistenzsysteme“) dienen ausschließlich der operativen Unterstützung des Pilot in Command (PIC) während des Systembetriebs.
Diese Assistenzsysteme arbeiten innerhalb der technischen und physikalischen Grenzen. Ihre Funktionalität kann durch äußere Einflüsse wie Witterungsbedingungen, Umgebungseinflüsse, Verschmutzung, elektromagnetische Störungen, mechanische Beschädigungen oder Systemausfälle beeinträchtigt oder vorübergehend vollständig außer Kraft gesetzt werden. 
Eine jederzeit fehlerfreie, vollständige oder zuverlässige Erkennung von Objekten, Hindernissen, Luftverkehrsteilnehmern oder Umweltbedingungen kann daher ausdrücklich nicht garantiert werden.
Der Einsatz der Assistenzsysteme entbindet den PIC zu keinem Zeitpunkt von seiner uneingeschränkten Verantwortung für eine sichere, rechtskonforme und jederzeit überwachbare Bedienung und Steuerung des Systems. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für die Phasen des Systemstarts, des aktiven Flugbetriebs, der Navigationsführung und der Landung.
Die Verantwortung für die Beurteilung von Flugsicherheit, Luftraumsituation und operativer Einsatzfähigkeit des Systems liegt ausschließlich beim PIC. Entscheidungen auf Grundlage von Assistenzsystemen sind stets kritisch zu prüfen und gegebenenfalls durch eigene Wahrnehmung, externe Informationsquellen oder manuelle Kontrolle zu validieren.
Für Schäden, die infolge einer Fehlfunktion, Nichtverfügbarkeit oder Fehlinterpretation der Assistenzsysteme entstehen, übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, es liegt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits vor oder ein nachweisbarer Produktfehler im Sinne des Produkthaftungsgesetzes.

12.      Haftung

12.1. Globe UAV haftet für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei sämtlichen fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die Globe UAV nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung das Vertragsverhältnis prägen und auf die der Kunde vertrauen darf.

12.2. Mit Ausnahme von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und von Ansprüchen aufgrund des ProdHaftG ist die Haftung insgesamt auf den Vertragswert (netto) begrenzt.

12.3. Mit Ausnahme von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und von Ansprüchen aufgrund des ProdHaftG ist die Haftung für Folgeschäden und mittelbare Schäden ausgeschlossen. Sofern es bei wesentlichen Vertragspflichten zu vertragsuntypischen bzw. unvorhersehbaren Schäden gekommen ist bzw. unwesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung hierfür ebenfalls ausgeschlossen.

12.4. Soweit nach dieser Regelung Schadensersatzansprüche entstanden sind, verjähren diese innerhalb von 12 Monaten nach Erbringung der jeweiligen Leistung.

12.5. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens und auch nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, Körpers, der Gesundheit oder für Ansprüche aufgrund des ProdHaftG.

12.6. Im Falle einer Miete verpflichtet sich der Mieter zur sorgfältigen Behandlung der Artikel und des Zubehörs sowie diese vor Verlusten (auch Diebstahl) und Beschädigungen und unbefugter Nutzung zu schützen.

12.7. Der Mieter hat Verluste sowie Mängel und Schäden der Artikel, die während der Mietzeit auftreten, unverzüglich dem Vermieter zu melden. Die Reparaturabwicklung bei aufgetretenen Mängeln und Schäden der Artikel erfolgt ausschließlich durch den Vermieter. 

12.8. Der Mieter haftet für die von ihm schuldhaft verursachten Schäden an der Mietsache sowie für alle sonstigen Schäden, die dadurch entstehen, dass der Mieter schuldhaft seinen Pflichten nicht nachkommt. Die Haftung des Verleihers ist gemäß § 599 BGB auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

12.9. Für den Fall des Unterganges von Mietsachen, hat der Mieter den Verlust auszugleichen.

13.      Zurückbehalt, Aufrechnung und Abtretung

13.1. Der Kunde kann gegen Ansprüche der Globe UAV nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen.

13.2. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt. 

13.3. Die Abtretung von Forderungen gegen Globe UAV durch den Kunden ist ausgeschlossen.

14.      Zugang von Erklärungen und Änderungen der Vereinbarung

14.1. Sofern hier nicht anderweitig geregelt, werden rechtserhebliche Erklärungen oder Anzeigen, die einer Partei gegenüber abzugeben sind, wirksam, wenn sie dieser Partei in Textform zugehen.

14.2. Vertragsänderungen und/oder -ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sie sind ausdrücklich als Vertragsänderungen und/oder -ergänzungen zu bezeichnen. Gleiches gilt für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Die Schriftform wird durch E-Mail nicht gewahrt.

15.      Datenschutz

Sofern eine der Parteien personenbezogene Daten im Sinne der VO (EU) Nr. 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung - DSVGO) oder dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erhält, garantiert die Empfangende Partei, dass sie alle einschlägigen europäischen und deutschen Datenschutzregelungen beachtet. Die Empfangende Partei ist sich der Tatsache bewusst, dass sowohl vertrauliche Informationen als auch andere Inhalte oder Informationen der Veröffentlichenden Partei personenbezogene Daten darstellen können und garantiert, dass alle erhalten bzw. zukünftig zu erhaltenden persönlichen Daten unter Beachtung aller einschlägigen europäischen und deutschen Datenschutzregelungen gesammelt, verarbeitet und genutzt werden. Der Vertragstext und die Bestelldaten werden von Globe UAV gespeichert.

16.      Vertraulichkeit

Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die der Globe UAV unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig. Hiervon ausgenommen sind personenbezogene Registrierungsdaten und Payload-Informationen.

17.      Höhere Gewalt

17.1. Für Ereignisse höherer Gewalt, die der Globe UAV die vertragliche Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet die Globe UAV nicht. Während des Vorliegens von höherer Gewalt sind die Verpflichtungen der Globe UAV ausgesetzt.

17.2. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches der Parteien stehen, unabhängig davon, ob diese bereits zum Zeitpunkt des Vertragsverhältnisses erkennbar waren. In diesem Fall muss die Globe UAV den vertraglichen Verpflichtungen nicht nachzukommen. Dies gilt ebenfalls für die von der Globe UAV beauftragten Unterauftragnehmer. Höhere Gewalt umfasst u.a.: Feuer, Überflutung, Dürre, Erdbeben, Sturm, Epidemien und andere Naturkatastrophen; Regierungsmaßnahmen und Behördenentscheidungen wie z.B. Krieg, Invasion, Handlungen ausländischer Feinde, Feindseligkeiten (mit oder ohne Kriegserklärung) Bürgerkrieg, Rebellion, Revolution, Aufstand, militärische oder widerrechtliche Machtübernahme oder Beschlagnahme, terroristische Handlungen, Verstaatlichung, Beschlagnahme, Zerstörung oder Beschädigung von Eigentum im Auftrag von einer Regierung entweder de jure oder de facto, oder von irgendwelchen öffentlichen, kommunalen oder lokalen Behörden oder Verhängung eines Embargos oder vergleichbarer Maßnahmen; Regierungsanordnung, Blockade; Sabotage, Streik, Aussperrung; durch jede andere Ursache gleicher oder anderer Art, die außerhalb der angemessenen Einflussmöglichkeiten der betreffenden Partei liegen.

17.3. Sofern die höhere Gewalt länger als drei (3) Monate ununterbrochen vorliegt (bzw. die Globe UAV berechtigterweise von diesem Zeitraum ausgehen kann), hat die Globe UAV das Recht das Vertragsverhältnis ganz oder teilweise zu kündigen bzw. einen Rücktritt zu erklären. In diesem Fall ist die Haftung bzw. eine Zahlung aufgrund der Auflösung des Vertragsverhältnisses ausgeschlossen. Im Falle einer Kündigung bzw. eines Rücktritts sind von der Globe UAV bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen. Jede Kündigung bzw. Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

18.      Produktspezifische Regelungen

18.1. SKYGATE Software

Globe UAV hat das Recht, alle an das SKYGATE System übermittelte Positions- und Telemetriedaten unter Verwendung von GNSS auszuwerten.

18.2. Hardware 

Globe UAV ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.

Im Fall einer Miete gilt dies im Rahmen der gesamten Mietzeit zu erhalten. Globe UAV haftet nicht für Mängel, die dem Kunden bei Abschluss dieses Vertrages bekannt waren.

Liegen Mängel an der Hardware vor, so ist der Kunde verpflichtet, Globe UAV über diese Mängel unverzüglich zu unterrichten.

18.3. Leistungen der Globe UAV Academy

Unterweisungen, Prüfungen, Kurse, Übungen und Seminare (im Folgenden als Unterweisungen bezeichnet) erfolgen aufgrund der bisherigen Erfahrungen von Globe UAV. Somit erbringt Globe UAV Unterweisungen nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Verpflichtung zur genauen Einhaltung von Werten und Anwendungsmöglichkeiten kann Globe UAV nicht übernehmen.

Globe UAV schuldet nicht die erfolgreiche Teilnahme bzw. den erfolgreichen Abschluss einer Schulung durch den Kursteilnehmer. Des Weiteren übernimmt Globe UAV keine Gewähr für einen Lernerfolg des Kursteilnehmers.

Die Parteien sind bei der Erbringung von Unterweisungen und Prüfungen berechtigt, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund ganz oder teilweise zu kündigen. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht dieses Vertrages, ist die außerordentliche Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Rüge zulässig.

Insbesondere in folgenden Fällen besteht ein wichtiger Kündigungsgrund von Unterweisungen, wenn:

ein Kursteilnehmer den Lernerfolg der anderen Teilnehmer gefährdet, insbesondere, wenn er eine enorme Verlangsamung der Schulung verursacht; ein Kursteilnehmer selbstverschuldet nicht an mehr als der Hälfte der Schulungseinheiten teilnimmt; ein Kursteilnehmer wiederholt nicht die kursbezogenen Anweisungen (z.B. Vorbereitung der Schulung) der Lehrkraft befolgt;

ein Kursteilnehmer Lehrkräfte oder andere Teilnehmer nicht nur unerheblich beleidigt oder verletzt.

In diesen und in vergleichbaren Fällen kann Globe UAV auch den betreffenden Kursteilnehmer von der Teilnahme an den Unterweisungen ausschließen, ohne dass dem Kunden ein Recht zur Minderung des Preises zusteht.

Jede Kündigung muss in Textform erfolgen.

Bei Unterweisungen ist eine Stornierung der Teilnahme durch den Kursteilnehmer bis zu 5 Wochen vor Beginn kostenfrei möglich. Eine Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt oder eine Nichtteilnahme lässt die Verpflichtung zur Zahlung des vollen Lehrgangs- bzw. Seminarpreises unberührt. Der Kursteilnehmer ist in diesen Fällen berechtigt, den Nachweis zu führen, dass Globe UAV kein Schaden bzw. der Schaden in niedrigerer Höhe entstanden ist. Eine nur zeitweise Teilnahme an Unterweisungen – gleich aus welchem Grund – berechtigt nicht zur Minderung des Lehrgangs- bzw. Seminarpreises.

Globe UAV behält sich vor, Unterweisungen bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl oder Krankheit des Lehrpersonals sowie sonstigen Gründen, die nicht von Globe UAV zu vertreten sind, abzusagen. Hiervon wird der Kursteilnehmer unverzüglich informiert. Darüber hinaus bemüht sich Globe UAV einen Ausweichtermin anzubieten. Gegebenenfalls werden bereits gezahlte Schulungspreise zurückgezahlt.

Es gelten die Nutzungsbedingungen für die Globe UAV Academy.

18.4. Beratungen

Gegenstand des Auftrags ist eine individuell vertraglich vereinbarte Leistung. Ein konkreter Erfolg ist nicht geschuldet.

Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Globe UAV ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen und sonstiger Dritter zu bedienen.

Globe UAV entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter für die Durchführung des Auftrags eingesetzt werden. Globe UAV behält sich vor, einzelne Mitarbeiter auszutauschen.

Der Kunde verpflichtet sich, Globe UAV kostenlos jede erforderliche Unterstützung zu gewähren und insbesondere die im Rahmen des Vertragsgegenstandes benötigten Informationen zu liefern. Der Kunde sorgt auf Wunsch von Globe UAV für angemessene Arbeitsbedingungen am Projektort und setzt Globe UAV ohne besondere Anforderung von allen Unterlagen, Vorgängen und Umständen in Kenntnis, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können.

Auf Verlangen von Globe UAV hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

Der Kunde und Globe UAV können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Endet der Vertrag vorzeitig, so hat Globe UAV Anspruch auf die Vergütung für die bis dahin geleistete Beratung. Die Ankündigungsfrist beträgt 14 Tage.

Enden die Vertragsbeziehungen vorzeitig, so hat Globe UAV einen Anspruch auf die Vergütung für die bis dahin geleistete Arbeit.

19.      Salvatorische Klausel

Sollte eine gegenwärtige oder zukünftige Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder sollte sich eine ergänzungsbedürftige Lücke in diesem Vertrag oder seinen Ergänzungen herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

20.      Anwendbares Recht

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

21.      Gerichtsstand

Soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Paderborn oder nach Wahl der Globe UAV der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.

Avium 200

demnächst